Corona-Regeln Fußball

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Trainingsbetrieb

  • Das gilt in der Kabine
    Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich – sofern möglich – direkt am Platz umziehen. In den Umkleideräumen sollte das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie das Einhalten des Mindestabstandes beachtet werden. Der SBFV empfiehlt allerdings,  Kabinen und Duschen nur in „dringend notwendigen Fällen zu benutzen“ und bevorzugt weiterhin zu Hause zu duschen.
  • Das gilt auf dem Spielfeld
    Alle Trainings- und Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden. Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen, auch Trainer zählen dazu. Sind mehrere Gruppen auf dem Feld, dürfen sich diese untereinander nicht mischen.
  • Das gilt im Vereinsheim
    Die „Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen“ unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen.

    Spielbetrieb

  • Das gilt in der Kabine
    Der Aufenthalt in den Kabinen sei auf ein „notwendiges Minimum“ zu beschränken. Der SBFV rät, keine Mannschaftsansprachen in der Umkleidekabine durchzuführen. Auch auf die persönliche Vorstellung des Schiedsrichters in der Kabine wird vorerst verzichtet.
  • Das gilt für den Spielbericht
    • Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen
    erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf eigenen
    (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem
    eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
    • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass unmittelbar
    nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
    • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens
    einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die
    Anzahl 5 nicht überschreiten.
  • Das gilt beim Einlaufen
    Das Einlaufen der Teams aufs Spielfeld soll „zeitlich getrennt“ ablaufen. Heißt: Das sonst übliche gemeinsame Aufstellen am Spielfeldrand ist untersagt. Auch auf den „Handshake“ wird verzichtet – in der Bundesliga hatten sich die Fußballer zuletzt vor den Spielen am Mittelkreis  aufgereiht. Untersagt sind außerdem „Escort-Kids“ und Maskottchen sowie Eröffnungsinszenierungen.
  • Das gilt beim Spiel
    Während des Spiels sind zwar Zweikämpfe und normaler Kontakt erlaubt, allerdings soll auf einen gemeinsamen Torjubel – mit Körperkontakt – verzichtet werden. Auch eine Rudelbildung ist zu unterlassen. Trainer und Funktionäre auf der Bank sollten eine Maske tragen und mithilfe leerer Sitze den Abstand von  1,5 Metern einhalten.
  • Das gilt für Zuschauer
    Im Juli sind 100 Zuschauer erlaubt. Ab August dürfen sich bei einer Sportveranstaltung insgesamt 500 Menschen versammeln – darin eingeschlossen sind allerdings die Sportler und Vereinsfunktionäre. Die Vereine müssen dabei gewährleisten, dass die Kontaktdaten der Zuschauer erfasst werden. Ein Aushang am Eingang, als Liste zum selbstständigen Eingang, ist aufgrund des Datenschutzes nicht erlaubt. Für Vereinsheime und Co. gilt: Der Gastronomie-Bereich ist strikt vom Sportbereich zu trennen, zum Beispiel durch Absperrbänder.