Quelle: https://sbfv.de/nachricht/neue-corona-verordnungen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten
Zutritt zum Sportgelände (3G):
Zuschauer, Eltern, Trainer und (erwachsene) Spieler dürfen das Sportgelände nur noch mit einem 3G-Nachweis betreten. Dies gilt sowohl für die Trainingseinheiten, als auch für Spiele. Ein aktueller Antigentest reicht hierfür aus. Ein Selbsttest muss nach wie vor unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden oder kann von einer offiziellen Teststelle kommen. Wenn Zuschauer:innen im Freien die Abstände nicht einhalten können, muss eine medizinische Maske getragen werden.
Zutritt zu Innenräumen (3G und 3 G-Plus):
Maskenpflicht:
Weiterhin gilt, dass in allen Innenräumen eine Maske zu tragen ist.
Erwachsene:
Training: Spieler und Offizielle dürfen die Innenräume nur noch mit einem 3G-Nachweis betreten. Nicht-immunisierten Beschäftigten (auch ehrenamtliche Trainer,Betreuer) reicht auch im Trainingsbetrieb ein Schnelltest, um die Innenräume zu betreten. Nicht-immunisierte Spielerinnen und Spieler benötigen im Training weiterhin einen PCR-Test zur Benutzung der Innenräume.
Ausnahmen für Kinder/Jugendliche:
Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von den Maßnahmen ausgenommen. Alle SchülerInnen, auch von beruflichen Schulen gelten grundsätzlich als getestet und müssen keine weiteren Tests vorlegen.